Spar- und Auslosungsordnung
Fassung vom März 2010
1. Teilnahmeberechtigung
An den Auslosungen des Vereins ist jedes Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern die für den jeweiligen Monat fällige Spar- und Beitragsrate fristgerecht gemäß Ziffer 5 bei der angeschlossenen Kreditgenossenschaft eingegangen ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Absatz 3 "Glücksspielstaatsvertrag") untersagt. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Abbuchung des Einsatzes jederzeit beendet werden.
2. Gewinnsparlose
Der Gewinnsparer erhält pro erworbenem Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die Losnummer wird dem Gewinnsparer durch die angeschlossene Kreditgenossenschaft bekannt gegeben. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1.000 Lose beschränkt. Losinhaber ist der Beitragszahler.
3. Reinertrag
Von den Auslosungsbeiträgen sind nach dem "Glücksspielstaatsvertrag" zur Zeit 25 % als Reinertrag für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.
4. Sparjahr
Das Sparjahr ist das Kalenderjahr.
5. Einzahlungen
Das Mitglied zahlt an die angeschlossene Kreditgenossenschaft, die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt hat, für jeden Monat und für jedes Gewinnsparlos einen Betrag von insgesamt 5,00 EURO. Davon entfallen 4,00 EURO auf die Sparrate und 1,00 EURO auf den Auslosungsbeitrag. Vorauszahlungen sind möglich. Die Sparbeiträge werden einem Sammelkonto der angeschlossenen Kreditgenossenschaft zugeführt und im Dezember des jeweiligen Sparjahres dem Mitglied zur freien Verfügung gutgeschrieben.
6. Verzinsung der Sparbeiträge
Die auf dem Sammelkonto anfallenden Zinsen werden halbjährlich vorschüssig an den Gewinnsparverein abgeführt und dienen nach Abzug der Aufwendungen zur Aufstockung des monatlichen Auslosungsstocks.
7. Auslosung/Auslosungsstock
Die Auslosungsbeiträge von monatlich 1,00 EURO je Los werden dem Auslosungsstock des Vereins zugeführt. Dieser wird gebildet aus den Auslosungsbeiträgen der Teilnehmer zuzüglich der von den angeschlossenen Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß Nr. 6 dieser Spar- und Auslosungsordnung. Die Beiträge kommen nach Abzug eines nach Auflage der Lotteriegenehmigungsbehörde für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Reinertrages (zur Zeit 25 %), der zu zahlenden Lotteriesteuer (16,67 %) und Lasten und Kosten (ca. 3,5 %) nach Maßgabe des Gewinnplanes in vollem Umfang zur Ausschüttung an die Mitglieder.
8. Durchführung der Auslosungen
Die Monatsauslosungen finden möglichst zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats unter der Auf-sicht eines Notars statt. Termin und Ort der Auslosung werden den angeschlossenen Kreditgenossenschaften durch Rundschreiben bekannt gegeben und im Internet unter:
www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.
9. Gewinnplan
Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose nach folgender Maßgabe:
Für die Monatsauslosungen werden die teilnehmenden Lose in Gruppen zu je 2.000 Losen eingeteilt, wobei die Lose einer Bank mit Hilfe des Rechenzentrums hintereinander in aufsteigender Losnummernfolge in die Gruppen sortiert werden.
Aus dem Gesamtbestand der Lose wird monatlich
- 1 Hauptgewinn von 15.000,00 EURO gezogen.
Auf jede Gruppe von 2.000 Losen entfallen:
- 1 Hauptgewinn zu 500,00 EURO sowie
- 1 Gewinn zu 50,00 EURO.
Die Gewinne von 500,00 EURO und 50,00 EURO werden aus den vom Rechenzentrum angefertigten Losnummernlisten mit Hilfe von Zeilennummern ermittelt.
Ferner wird eine einstellige Losendnummer gezogen, auf deren Lose
- Gewinne von je 2,50 EURO entfallen.
Der Rest des Auslosungsstocks wird durch Ziehung von Losendnummern als Gewinn zu 5,00 EURO ausgelost.
Bei den Auslosungen verbleibende Reste am Auslosungsstock werden dem Auslosungsstock der nächsten Auslosung zugeführt. Zuviel ausgeschüttete Gewinne gehen zu Lasten des Auslosungsstocks der nächsten Auslosung. In der Dezember-Auslosung kann der Vorstand Überschüsse, die sich im Laufe des Sparjahres ergeben haben, auch als zusätzliche Gewinne auslosen.
10. Bekanntmachung der Gewinne
Die Gewinne werden den Mitgliedern vom Gewinnsparverein über die angeschlossenen Kreditgenossenschaften mitgeteilt und gutgeschrieben. Die Gewinnliste wird nach der Auslosung unverzüglich den angeschlossenen Kreditgenossenschaften zur Einsichtnahme der Mitglieder übersandt.
11. Auszahlung der Gewinne
Die Gewinne werden von der angeschlossenen Kreditgenossenschaft auf dem vereinbarten Konto gutgeschrieben.
12. Beendigung der Teilnahme
Mit der Kündigung der Lose erlöschen alle Ansprüche des Teilnehmers an dem Auslosungsstock. Über den Sparbeitrag kann im auf die Beendigung der Teilnahme folgenden Monat verfügt werden.
13. Bekanntmachungen
Bekanntmachungen erfolgen durch Rundschreiben an die angeschlossenen Kreditgenossenschaften.
14. Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderung des Gewinnsparers gegen den Gewinnsparverein ist ausgeschlossen.
15. Informationspflichten
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. und u. a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin und bei der Bun-deszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln sowie im Internet unter: www.spielen-mit-vernunft.de, www.bmgs.de oder www.bzga.de erhältlich sowie in der, in den Bankräumen ausliegenden Kundeninformation des VR-Gewinnsparvereins Hessen-Thüringen e.V.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der Hauptgewinne dividiert durch die Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des monatlichen Gesamtlospreises, das entspricht dem Auslosungsbeitrag von einem EURO. Eine Aufstellung über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko ist im Internet unter: www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.
16. Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung
Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung bleiben vorbehalten. Sie erfolgen durch den Vereinsvorstand und werden für die Gewinnsparer verbindlich, sobald sie den angeschlossenen Kreditgenossenschaften bekannt gegeben worden sind.
Jedes Mitglied hat das Recht, diese Spar- und Auslosungsordnung in der angeschlossenen Kreditgenossenschaft, die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt hat, einzusehen bzw. sich ein Exemplar auf sein Verlangen aushändigen zu lassen.
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