60 Jahre Gewinnsparen
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Spielsucht

Spielsuchtprävention

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, sich über das Gewinnsparen und die Spielsuchtprävention zu informieren.

Kundeninformation

Der am 01.01.2008 in Kraft getretene Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) verpflichtet uns, gemäß § 7 (1) über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die Suchtrisiken, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären.

Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

Die Gewinnwahrscheinlichkeit auf einen Hauptgewinn von 15.000 EURO und 500 EURO beträgt ca. 1:2000, das Verlustrisiko ist der Loseinsatz von 1 EURO.

Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Anreizen und Chancen im Einzelfall auch Risiken beinhalten kann. Übermäßiges und unkontrolliertes Spielen kann Abhängigkeit und nicht zuletzt auch eine Spielsucht zur Folge haben.

Das so genannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild. Anhaltspunkte für Spielsucht können sein:

Wenn Sie erkennen, dass einer oder mehrere der vorgenannten Anhaltspunkte auf Sie zutreffen oder wenn Sie erkennen, dass Sie durch das Spielen sich selbst oder Dritten Schaden zufügen, so könnte eine Spielsucht vorliegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.

Lassen Sie Spielen nicht zur Sucht werden. Weitere Informationen und Hilfestellungen können Sie unter www.spielen-mit-vernunft.de oder bei nachfolgenden Stellen erfahren:

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Bitte beachten Sie auch unseren "Hinweise zur Spielsucht". Diese können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.

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