Sozialkonzept nach § 6 Glücksspielstaatsvertrag
des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V.
- Grundlage:
Der VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. als Veranstalter eines öffentlichen Glücksspieles hat die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten. Zur Erreichung des Zieles sieht § 6 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) die Verpflichtung des Veranstalters zur Erstellung eines Sozialkonzeptes vor. Dieser Verpflichtung kommt der VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. in folgender Form nach:
Sozial- und Schulungskonzeption
- Beauftragter:
Beauftragter für die Entwicklung von Sozialkonzepten ist der Vorstand des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V.
- Gesetzliche Grundlage
Das Gewinnsparen ist eine Lotterie gemäß GlüStV (III. Abschnitt - Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential). Diese Lotterie wird ausschließlich von den teilnehmenden Mitgliedsbanken (Genossenschaftsbanken) angeboten.
- Losvertrieb und technische Abwicklung
Der Vertrieb der Gewinnsparlose erfolgt entweder durch Beratung in den Mitgliedsinstituten (Volksbanken und Raiffeisenbank im Geschäftsgebiet des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V.), im Wege des legitimierten Online-Banking-Verfahrens oder über die Internetseite des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. Der Bankkunde kann online auf der Internetseite der Kreditinstitute und des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. Gewinnspar-Lose bestellen. Bei diesen Vertriebswegen stehen dem Interessenten/ Bankkunden Produktinformationen sowie die Teilnahmeregeln zur Einsichtnahme in der Bank sowie elektronisch im Internetauftritt der Banken und des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. zur Verfügung. Die Kenntnisnahme der Teilnahmeregeln und des Minderjährigenschutzes müssen vor Vertragsschluss jeweils bestätigt werden. Hiermit werden die Aufklärungspflichten gem. § 7 (GlüStV) umfassend erfüllt. Insbesondere die unter § 7 Absatz 1 angeführten Informationen zu
- den Kosten, die mit der Teilnahme verbunden sind
- der Höhe aller Gewinne
- wann und wo alle Gewinne veröffentlicht werden
- den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten
- dem jeweiligen Annahmeschluss der Teilnahme
- dem Verfahren, nach dem der Gewinner ermittelt wird
- den einzelnen Gewinnklassen
- den Kontaktdaten des Erlaubnisinhabers
werden in der Kundeninformation zur Einsicht bzw. auf der Internetseite der Kreditinstitute und des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. veröffentlicht.
Weiter wird auf das Thema Suchtrisiken und deren Prävention sowie Therapie und dem Teilnahmeverbot Minderjähriger über die Internetseite
www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de
umfassend eingegangen.
Vor der technischen Anlage des Loskaufs im EDV-Anwendungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken / Anbieter erfolgt bei beiden Vertriebswegen eine eindeutige Identifizierung und Authentifizierung der Interessenten/Bankkunden durch die Bank. Neukunden durchlaufen dabei ein standardisiertes, bankübliches Legitimationsverfahren.
Die technische Abwicklung erfolgt über eine EDV-Anwendung des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. in der jeweiligen Volksbank- und Raiffeisenbank und den zuständigen Rechenzentren der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Lospreisbuchung wird folglich am Kundenkonto disponiert, eine Ausführung des Loskaufs erfolgt bei entsprechendem verfügbarem Betrag durch Abbuchung vom Kundenkonto.
Der Online-Loskauf ist laut Lotteriegenehmigung begrenzt. Der Höchsteinsatz je Spieler darf einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigen. Wird die Online-Bestellung vom Interessenten versandt, erfolgt eine automatisierte Prüfung. Bei jedem Loskauf wird geprüft, ob der maximale Einsatz von 1.000 Euro pro Monat (kumuliert) nicht überschritten wird. Nach dem erfolgreichen Loskauf wird der Kunde über seine Losnummern informiert.
Die Bindung der Lotterieabwicklung an das Datenverarbeitungssystem des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. gewährleistet gleichzeitig, dass Minderjährige an der Lotterie nicht teilnehmen können. Eine Losanlage von noch nicht volljährigen Interessenten ist EDV-technisch nicht möglich. Auffällig gewordene Spieler können durch das Setzen einer Sperrkennziffer im Bankenanwendungssystem von der weiteren und zukünftigen Spielteilnahme ausgeschlossen werden. Dies kann auch auf freiwilliges Verlangen des Spielers geschehen.
Durch die permanente Kontodisposition und die persönliche Betreuung der Gewinnsparer durch Mitarbeiter der Kreditinstitute ist der im GlüStV. geforderte Spielerschutz umfassend gegeben.
- Maßnahmen zur Früherkennung von Spielsuchtgefährdung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kontoführenden Mitgliedsinstitute sind gehalten, das Spielverhalten der Kunden zu überwachen und zu prüfen, ob Anhaltspunkte zum Bestehen einer Glücksspielsucht vorliegen.
Anhaltspunkte sind: Eine auffällig hohe Anzahl an Losen im Verhältnis zum monatlichen Geldeingang, ein innerhalb von 12 Monaten um 50 % und um mindestens 100 Lose angestiegener Spieleinsatz und die Finanzierung des Spieleinsatzes innerhalb dieses Zeitraums aus einem debitorischen Konto. Sofern sich hiernach ein Anhaltspunkt für das Bestehen einer Glücksspielsucht ergibt, wird der Gewinnsparer auf bestehende Hilfs- und Therapiemöglichkeiten hingewiesen. Sofern sich das Spielverhalten des betreffenden Kunden in der Folge nicht ändert, wird das kontoführende Kreditinstitut diesem Kunden den Erwerb weiterer Lose verwehren, bzw. auf eine Reduzierung des Spieleinsatzes oder das Setzen einer Spielersperre hinwirken.
- Schulung
Die zuständigen Mitarbeiter der Kreditinstitute werden vom VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. über die Möglichkeiten zur Früherkennung von Spielsuchtgefährdung, Suchterkennungsmerkmale allgemein und über die zuvor genannten Merkmale zur Suchterkennung über Möglichkeiten zur Prävention und zur Therapie durch eine Arbeitsanweisung geschult; Grundlage für die Schulung sind die in den Teilnahmeregeln genannten Informationsstellen und Quellenangaben zur Spielsucht, Prävention und Behandlung. Diese Arbeitsanweisung wird entweder innerhalb der EDV-Anwendung oder gesondert, durch eine Ausarbeitung des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. publiziert.
- Kundenaufklärung
Die Interessenten/Kunden werden im Zusammenhang mit dem Loskauf gemäß den Aufklärungspflichten nach § 7 (GlüStV) umfassend informiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die unter § 7 Absatz 1 angeführten Informationen, die unter Losvertrieb und technische Abwicklung ausführlich beschrieben sind.
Die Aufklärung erfolgt in allgemeiner Form in den Teilnahmebedingungen / Kundeninformationen bzw. über die Internetseiten des Mitgliedsinstituts bzw. des VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. (www.vr-gewinnsparverein.de). Die konkreten Gewinn- und Verlustquoten, die sich monatlich in Abhängigkeit von der Zahl der an der Ziehung teilnehmenden Lose ändern, werden somit bekannt gegeben.
Weiter wird der Gewinnsparer auf eine eventuelle Suchtgefährdung und deren Prävention sowie Behandlungsmöglichkeiten hingewiesen, wenn dieser mit auffällig vielen Losen teilnimmt oder hinsichtlich seines Spielverhaltens anderweitig auffällig wird. Ihm wird damit eine Selbsteinschätzung der Suchtgefährdung ermöglicht.
Die im GlüStV geforderte Aufklärung über die Möglichkeit zu Beratung und Therapie erhalten Betroffene durch Veröffentlichung der URL www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.
- Allgemeine Bestimmungen
Eine vom Umsatz abhängige Vergütung der leitenden Angestellten wird nicht gezahlt.
VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V.
Korbacher Straße 64
34270 Schauenburg
05601/9689550
info(at)vr-gewinnsparverein.de
Schauenburg, Januar 2022