Spar- und Auslosungsordnung

gültig ab Dezember 2018

                                                                                                                                                                                     DOWNLOAD als PDF

 
1. Teilnahmeberechtigung                                                                                    

An den Auslosungen des Vereins kann jede natürliche, voll geschäfts­fähige Person, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen teilnehmen (nach­folgend „Gewinnsparer“), wenn sie

a) ein entsprechendes Gewinnsparlos (nachfolgend „Los“) über eine mit dem Verein zusammenarbeitende Kreditgenossenschaft (nachfolgend „Kreditgenossenschaft“) gezeichnet hat,

b) ein Belastungs- und Gutschriftskonto bei einer Kredit­genossen­schaft unterhält (über die Zulassung zum Gewinnsparen und den Abschluss des Gewinn­spar­vertrages entscheidet im Einzelfall die Kredit­genossen­schaft) und

c) die für den jeweiligen Monat fällige Spar- und Beitragsrate fristgerecht gemäß Ziffer 3 bei der Kreditgenossenschaft erbringt. Bei Gemeinschafts­konten können nur alle Konto­inhaber gemeinschaftlich Gewinnsparer sein.

Die Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Absatz 3 „Glücksspiel­staatsvertrag“) untersagt.

2. Gewinnsparlose

Der Gewinnsparer erhält pro erworbenem Los eine Losnummer, mit der er an den jeweiligen Auslosungen des Vereins teilnimmt. Die Losnummer wird dem Gewinnsparer durch die Kredit­genossen­schaft bekannt gegeben. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1.000 Lose beschränkt.

Über den Umfang des Vertragsschlusses im Einzelfall entscheidet die Kreditgenossenschaft. Losinhaber ist der Gewinnsparer, von dessen Konto der Beitrag abgebucht wird. Bei Gemeinschafts­konten sind sämtliche Konto­inhaber gemeinschaftliche Losinhaber.

3. Einzahlungen

Der Gewinnsparer zahlt an die Kredit­genossenschaft, die ihm die Lose zugeteilt hat, für jeden Monat und für jedes Los einen Betrag von insgesamt 5,00 EURO (nachfolgend „Gesamtlospreis“). Davon entfallen 4,00 EURO auf die Sparrate und 1,00 EURO auf den Auslosungs­beitrag.

Die Zahlung ist fällig zum jeweils zweiten Werktag eines Monats. Sie erfolgt durch Abbuchung vom angegebenen Konto des Gewinnsparers. Barzahlungen sind nicht möglich.

Der Auslosungsbeitrag aller Gewinnsparer wird von der Kredit­genossenschaft bereitgestellt und durch den Gewinn­spar­verein eingezogen.

Die Sparbeiträge verbleiben bei der Kreditgenossenschaft und werden einem Sammelkonto der Kredit­genossenschaft zugeführt. Im Dezember des jeweiligen Sparjahres werden die Sparbeiträge von der Kredit­genossenschaft zur freien Verfügung auf dem von dem Gewinnsparer benannten Konto gutgeschrieben.

4. Reinertrag

Von den Auslosungsbeiträgen ist der gemäß den gesetzlichen Regelungen bestimmte Betrag für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.

5. Sparjahr

Das Sparjahr ist das Kalenderjahr.

6. Sparbeiträge

Die dem Sammelkonto der jeweiligen Kredit­genossenschaft zugeführten Sparbeiträge werden für den Sparer nicht verzinst. Die anfallenden Zinsen werden von den Kredit­genossenschaften an den Verein abgeführt.

7. Auslosung/Auslosungsstock

Der Auslosungsstock für die monatlichen Auslosungen wird aus den Auslosungs­beiträgen der Gewinnsparer von monatlich 1,00 EURO je Los gebildet. Der Auslosungs­stock für die Sonder­verlosungen wird aus den von den Kredit­genossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß Ziffer 6 Satz 2 sowie den Überschüssen aus den monatlichen Auslosungen gebildet.

Die Beiträge kommen nach Abzug eines nach Auflage der Lotterie­genehmigungs­behörde für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Reinertrages, der zu zahlenden Lotterie­steuer und Lasten und Kosten nach Maßgabe des Gewinn­planes in vollem Umfang zur Aus­schüttung an die Gewinnsparer.

8. Durchführung der Auslosungen

Der Verein führt Monats­auslosungen und Sonder­auslosungen durch. Die Monats­auslosungen finden möglichst zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats unter der Aufsicht eines Notars statt. Termin und Ort der Auslosung werden den Kredit­genossenschaften durch Rund­schreiben bekannt gegeben und im Internet unter: www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.

Sonder­auslosungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig vor der Auslosung auf der Internet­seite des Vereins www.vr-gewinnsparverein.de bekannt gegeben. Die Sonder­­auslosungen werden mit den entsprechenden monatlichen Auslosungen durchgeführt. An den Sonder­­auslosungen nehmen jeweils die zum Zeitpunkt der Sonder­auslosung an den monatlichen Auslosungen teilnehmenden Lose teil. Ein zusätzliches Teilnahme­entgelt wird nicht erhoben.

9. Gewinnplan

Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose nach folgender Maßgabe:

Aus dem Gesamtlosbestand der Lose wird monatlich

               1 Hauptgewinn von 15.000,00 EURO gezogen.

Für die Ermittlung der 500,00 EURO-Gewinne sowie 50,00 EURO-Gewinne bildet das Rechen­zentrum aus dem Gesamt­losbestand Gruppen zu je 3.000 Losen. Aus jeder dieser Gruppe werden mit Hilfe einer Zeilen­nummer die Gewinne ermittelt. 

Auf jede Gruppe von 3.000 Losen entfallen:

                               1 Hauptgewinn von 500,00 EURO sowie

                               1 Gewinn von 50,00 EURO.

Ferner werden aus dem Gesamtlosbestand folgende Losend­nummern gezogen:

zwei dreistelligen Losend­nummern als Gewinn zu je 5,00 EURO sowie

eine einstellige Losend­nummer als Gewinn zu 2,50 EURO.

Dem Gewinn­sparverein bleibt es unbenommen, über den vorstehenden Gewinnplan hinaus­gehende weitere Geld- und Sach­gewinne bereitzustellen und auszuspielen.

Die Frist, innerhalb derer ein Sach­gewinn abgenommen werden muss, beträgt 2 Monate und beginnt mit dem Tag der Bekannt­machung. Sollte ein Sach­gewinn nicht innerhalb der Frist abgenommen werden, wird der Gegen­wert des angezeigten Sach­preises dem Auslosungs­stock zugeführt. Bei den Auslosungen verbleibende Reste am Auslosungs­stock werden dem Auslosungs­stock der nächsten Auslosung zugeführt. Zuviel ausgeschüttete Gewinne gehen zu Lasten des Auslosungs­stocks der nächsten Auslosung. In der Dezember-Auslosung werden Überschüsse, die sich im Laufe des Sparjahres ergeben haben, als zusätzliche Gewinne auslost.

10. Bekanntmachung der Gewinne

Die Gewinne werden den Gewinnsparern vom Verein über die Kreditgenossenschaften mitgeteilt. Die Gewinnliste wird nach der Auslosung den Kredit­genossenschaften unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt und ist von den Kredit­genossenschaften in geeigneter Form (z.B. durch Aushang der Gewinnlose in den Geschäftsräumen, durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite und/ oder durch Verlinkung auf die Webseite des Vereins) bekanntzugeben. Entsprechendes gilt für sonstige Bekanntmachungen an die Gewinnsparer.

11. Auszahlung / Bereitstellung der Gewinne

Die Geldgewinne werden der Kredit­genossenschaft vom Verein überwiesen und von dieser dem von dem Gewinnsparer benannten Konto gutgeschrieben. Sachgewinne stellt der Gewinnsparverein dem Gewinner über die Kreditgenossenschaft bereit.

12. Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Abbuchung des Gesamtlospreises jederzeit durch Erklärung gegenüber der Kredit­genossenschaft beendet werden. Über den Sparbeitrag kann im auf die Beendigung der Teilnahme folgenden Monat verfügt werden.

Die Kreditgenossenschaften sind berechtigt aus wichtigem Grund, insbesondere bei wiederholter unzureichender Deckung des Kontos, bei Kontosperren oder bei Konto­pfändungen die Teilnahme des Gewinnsparers am Gewinnsparen zu beenden.

Mit der Kündigung der Lose erlöschen auch alle Teilnahmerechte des Gewinnsparers an den Monatsverlosungen und den Sonder­auslosungen.

13. Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche

Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die Kreditgenossenschaften ist ausgeschlossen.

14. Informationspflichten

Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. und u. a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,  Maarweg 149-161 / 50825 Köln sowie im Internet unter: www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de erhältlich sowie in der, in den Bankräumen der Kreditgenossenschaften ausliegenden Kundeninformation des VR-Gewinnsparvereins Hessen-Thüringen e.V.

Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der Hauptgewinne dividiert durch die Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des monatlichen Gesamt­los­preises, das entspricht dem Auslosungsbeitrag von einem EURO. Eine Aufstellung über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko sowie alle weiteren spielrelevanten Informationen sind im Internet unter: www.vr-gewinnsparverein.de veröffent­licht.

15. Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung

Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung bleiben vorbehalten. Sie erfolgen durch den Vereinsvorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und werden für die Kredit­genossenschaften und die Gewinnsparer verbindlich, sobald sie den Kredit­genossenschaften bekannt gegeben worden sind.

Jeder Gewinnsparer hat das Recht, diese Spar- und Auslosungsordnung in der Kredit­genossen­schaft, die ihm die Lose zugeteilt hat, einzusehen bzw. sich ein Exemplar auf sein Verlangen aushändigen zu lassen.

 

 

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