Spar- und Auslosungsordnung
gültig ab Dezember 2018
1. Teilnahmeberechtigung
An den Auslosungen des Vereins kann jede natürliche, voll geschäftsfähige Person, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen teilnehmen (nachfolgend „Gewinnsparer“), wenn sie
a) ein entsprechendes Gewinnsparlos (nachfolgend „Los“) über eine mit dem Verein zusammenarbeitende Kreditgenossenschaft (nachfolgend „Kreditgenossenschaft“) gezeichnet hat,
b) ein Belastungs- und Gutschriftskonto bei einer Kreditgenossenschaft unterhält (über die Zulassung zum Gewinnsparen und den Abschluss des Gewinnsparvertrages entscheidet im Einzelfall die Kreditgenossenschaft) und
c) die für den jeweiligen Monat fällige Spar- und Beitragsrate fristgerecht gemäß Ziffer 3 bei der Kreditgenossenschaft erbringt. Bei Gemeinschaftskonten können nur alle Kontoinhaber gemeinschaftlich Gewinnsparer sein.
Die Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 Absatz 3 „Glücksspielstaatsvertrag“) untersagt.
2. Gewinnsparlose
Der Gewinnsparer erhält pro erworbenem Los eine Losnummer, mit der er an den jeweiligen Auslosungen des Vereins teilnimmt. Die Losnummer wird dem Gewinnsparer durch die Kreditgenossenschaft bekannt gegeben. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1.000 Lose beschränkt.
Über den Umfang des Vertragsschlusses im Einzelfall entscheidet die Kreditgenossenschaft. Losinhaber ist der Gewinnsparer, von dessen Konto der Beitrag abgebucht wird. Bei Gemeinschaftskonten sind sämtliche Kontoinhaber gemeinschaftliche Losinhaber.
3. Einzahlungen
Der Gewinnsparer zahlt an die Kreditgenossenschaft, die ihm die Lose zugeteilt hat, für jeden Monat und für jedes Los einen Betrag von insgesamt 5,00 EURO (nachfolgend „Gesamtlospreis“). Davon entfallen 4,00 EURO auf die Sparrate und 1,00 EURO auf den Auslosungsbeitrag.
Die Zahlung ist fällig zum jeweils zweiten Werktag eines Monats. Sie erfolgt durch Abbuchung vom angegebenen Konto des Gewinnsparers. Barzahlungen sind nicht möglich.
Der Auslosungsbeitrag aller Gewinnsparer wird von der Kreditgenossenschaft bereitgestellt und durch den Gewinnsparverein eingezogen.
Die Sparbeiträge verbleiben bei der Kreditgenossenschaft und werden einem Sammelkonto der Kreditgenossenschaft zugeführt. Im Dezember des jeweiligen Sparjahres werden die Sparbeiträge von der Kreditgenossenschaft zur freien Verfügung auf dem von dem Gewinnsparer benannten Konto gutgeschrieben.
4. Reinertrag
Von den Auslosungsbeiträgen ist der gemäß den gesetzlichen Regelungen bestimmte Betrag für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.
5. Sparjahr
Das Sparjahr ist das Kalenderjahr.
6. Sparbeiträge
Die dem Sammelkonto der jeweiligen Kreditgenossenschaft zugeführten Sparbeiträge werden für den Sparer nicht verzinst. Die anfallenden Zinsen werden von den Kreditgenossenschaften an den Verein abgeführt.
7. Auslosung/Auslosungsstock
Der Auslosungsstock für die monatlichen Auslosungen wird aus den Auslosungsbeiträgen der Gewinnsparer von monatlich 1,00 EURO je Los gebildet. Der Auslosungsstock für die Sonderverlosungen wird aus den von den Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß Ziffer 6 Satz 2 sowie den Überschüssen aus den monatlichen Auslosungen gebildet.
Die Beiträge kommen nach Abzug eines nach Auflage der Lotteriegenehmigungsbehörde für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Reinertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und Lasten und Kosten nach Maßgabe des Gewinnplanes in vollem Umfang zur Ausschüttung an die Gewinnsparer.
8. Durchführung der Auslosungen
Der Verein führt Monatsauslosungen und Sonderauslosungen durch. Die Monatsauslosungen finden möglichst zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats unter der Aufsicht eines Notars statt. Termin und Ort der Auslosung werden den Kreditgenossenschaften durch Rundschreiben bekannt gegeben und im Internet unter: www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.
Sonderauslosungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig vor der Auslosung auf der Internetseite des Vereins www.vr-gewinnsparverein.de bekannt gegeben. Die Sonderauslosungen werden mit den entsprechenden monatlichen Auslosungen durchgeführt. An den Sonderauslosungen nehmen jeweils die zum Zeitpunkt der Sonderauslosung an den monatlichen Auslosungen teilnehmenden Lose teil. Ein zusätzliches Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.
9. Gewinnplan
Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose nach folgender Maßgabe:
Aus dem Gesamtlosbestand der Lose wird monatlich
1 Hauptgewinn von 15.000,00 EURO gezogen.
Für die Ermittlung der 500,00 EURO-Gewinne sowie 50,00 EURO-Gewinne bildet das Rechenzentrum aus dem Gesamtlosbestand Gruppen zu je 3.000 Losen. Aus jeder dieser Gruppe werden mit Hilfe einer Zeilennummer die Gewinne ermittelt.
Auf jede Gruppe von 3.000 Losen entfallen:
1 Hauptgewinn von 500,00 EURO sowie
1 Gewinn von 50,00 EURO.
Ferner werden aus dem Gesamtlosbestand folgende Losendnummern gezogen:
zwei dreistelligen Losendnummern als Gewinn zu je 5,00 EURO sowie
eine einstellige Losendnummer als Gewinn zu 2,50 EURO.
Dem Gewinnsparverein bleibt es unbenommen, über den vorstehenden Gewinnplan hinausgehende weitere Geld- und Sachgewinne bereitzustellen und auszuspielen.
Die Frist, innerhalb derer ein Sachgewinn abgenommen werden muss, beträgt 2 Monate und beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung. Sollte ein Sachgewinn nicht innerhalb der Frist abgenommen werden, wird der Gegenwert des angezeigten Sachpreises dem Auslosungsstock zugeführt. Bei den Auslosungen verbleibende Reste am Auslosungsstock werden dem Auslosungsstock der nächsten Auslosung zugeführt. Zuviel ausgeschüttete Gewinne gehen zu Lasten des Auslosungsstocks der nächsten Auslosung. In der Dezember-Auslosung werden Überschüsse, die sich im Laufe des Sparjahres ergeben haben, als zusätzliche Gewinne auslost.
10. Bekanntmachung der Gewinne
Die Gewinne werden den Gewinnsparern vom Verein über die Kreditgenossenschaften mitgeteilt. Die Gewinnliste wird nach der Auslosung den Kreditgenossenschaften unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt und ist von den Kreditgenossenschaften in geeigneter Form (z.B. durch Aushang der Gewinnlose in den Geschäftsräumen, durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite und/ oder durch Verlinkung auf die Webseite des Vereins) bekanntzugeben. Entsprechendes gilt für sonstige Bekanntmachungen an die Gewinnsparer.
11. Auszahlung / Bereitstellung der Gewinne
Die Geldgewinne werden der Kreditgenossenschaft vom Verein überwiesen und von dieser dem von dem Gewinnsparer benannten Konto gutgeschrieben. Sachgewinne stellt der Gewinnsparverein dem Gewinner über die Kreditgenossenschaft bereit.
12. Beendigung der Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Abbuchung des Gesamtlospreises jederzeit durch Erklärung gegenüber der Kreditgenossenschaft beendet werden. Über den Sparbeitrag kann im auf die Beendigung der Teilnahme folgenden Monat verfügt werden.
Die Kreditgenossenschaften sind berechtigt aus wichtigem Grund, insbesondere bei wiederholter unzureichender Deckung des Kontos, bei Kontosperren oder bei Kontopfändungen die Teilnahme des Gewinnsparers am Gewinnsparen zu beenden.
Mit der Kündigung der Lose erlöschen auch alle Teilnahmerechte des Gewinnsparers an den Monatsverlosungen und den Sonderauslosungen.
13. Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers gegen die Kreditgenossenschaften ist ausgeschlossen.
14. Informationspflichten
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. und u. a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149-161 / 50825 Köln sowie im Internet unter: www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de erhältlich sowie in der, in den Bankräumen der Kreditgenossenschaften ausliegenden Kundeninformation des VR-Gewinnsparvereins Hessen-Thüringen e.V.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der Hauptgewinne dividiert durch die Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des monatlichen Gesamtlospreises, das entspricht dem Auslosungsbeitrag von einem EURO. Eine Aufstellung über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko sowie alle weiteren spielrelevanten Informationen sind im Internet unter: www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.
15. Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung
Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung bleiben vorbehalten. Sie erfolgen durch den Vereinsvorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und werden für die Kreditgenossenschaften und die Gewinnsparer verbindlich, sobald sie den Kreditgenossenschaften bekannt gegeben worden sind.
Jeder Gewinnsparer hat das Recht, diese Spar- und Auslosungsordnung in der Kreditgenossenschaft, die ihm die Lose zugeteilt hat, einzusehen bzw. sich ein Exemplar auf sein Verlangen aushändigen zu lassen.